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Krankenkasse

Wir passen unsere Versicherungslösungen nach Ihren Bedürfnissen an. Wissen Sie, welchen Anteil Ihre Krankenkasse für Ihre Brille bezahlt oder wie Sie Prämien sparen können?

  • Individuell wählbare Leistungen
  • bessere medizinische Versorgung
  • Leistungen sind bei Beitragserhöhungen stets anpassbar
  • Reiseversicherung inkl
Wir haben Antworten

Häufig gestellte Fragen

1. Was kann ich von Krankenkassenvergleichschweiz erwarten?

Wir vergleichen für Dich nicht nur Preise, sondern Du erhältst eine detaillierte Übersicht der Leistungen und Service der einzelnen Krankenversicherungen in der Schweiz.

2. Wann kann ich meine Versicherung kündigen?

In der Grundversicherung ist eine Kündigung auf den 31. Dezember möglich. Die Kündigung muss bei Ihrem bisherigen Versicherer bis spätestens 30. November eintreffen (es gilt das Datum des Posteingangs bei dem Versicherer). Für die Zusatzversicherung gelten Kündigungsfristen von in der Regel 3 Monaten. Die Kündigung muss bis spätestens 30. September beim Vorversicherer eintreffen. Gewisse Krankenkassen wie Assura oder Groupe Mutuel haben jedoch Kündigungsfristen von 6 Monaten. Hier muss die Kündigung bis 30. Juni eingereicht sein.

3. Kann Krankenkassenvergleichschweiz meine Versicherung kündigen?

Sofern die Beratung durch einen Fachspezialisten von Krankenkassenvergleichschweiz durchgeführt wird, garantieren wir für einen reibungslosen Verlauf des Wechsels. Du hast die Wahlmöglichkeit, ob die Kündigung durch uns gemacht wird oder ob Du die Kündigung selber erledigen möchtest.

4. An wen wende ich mich im Leistungsfall?

Die Leistungsabrechnung erfolgt immer direkt mit der Krankenversicherung.

5. Was unterscheidet die verschiedenen Versicherungsmodelle?

In der Grundversicherung stehen neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl alternative Versicherungsmodelle zur Auswahl, welche die Versicherungsprämie bis zu 20% reduzieren. Am weitesten verbreitet sind Telmed (Anruf bei der Krankenkasse vor Arztbesuch), Hausarzt (Erstbesuch bei einem im Voraus definierten Vertrauensarzt) sowie HMO (Erstbesuch bei einer im Voraus definierten Praxisgemeinschaft).

6. Wann kann ich die Franchise ändern?

Die Franchise kann problemlos per Ende Jahr erhöht oder gesenkt werden. Falls die Franchise gesenkt werden soll, dann muss bis zum 30. November bzw. dem letzten Arbeitstag im November (Eintreffen des Briefes beim Versicherer) die gewünschte Senkung der Franchise der Krankenversicherung mitgeteilt werden. Falls die Franchise erhöht werden soll, dann muss dies ebenfalls schriftlich bis zum 31. Dezember der Krankenversicherung mitgeteilt werden.

7. Was sind die Leistungen bei den einzelnen Krankenkassen?

Die Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich. Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden.

8. Müssen für einen Wechsel der Grundversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden?

Nein, jede Krankenkasse muss Sie vorbehaltlos in die obligatorische Grundversicherung aufnehmen, ungeachtet Ihres Alters oder Gesundheitszustandes. Füllen Sie darum den Fragebogen mit den Gesundheitsfragen nur aus, wenn Sie eine Zusatzversicherung abschliessen wollen.

9. Welche Kosten aus der Grundversicherung muss ich selber bezahlen?

Bei der Grundversicherung trägst Du gemäss Gesetz einen Teil der Kosten selber. Dieser besteht aus der Franchise und dem Selbstbehalt. Für die Berechnung, die pro Kalenderjahr gilt, ist das Behandlungsdatum massgebend. Du bezahlst so lange, bis Deine Franchise (300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken) aufgebraucht ist. Danach übernimmst du 10% Prozent Selbstbehalt, bis maximal 700 Franken. Ab diesem Betrag vergüten die Krankenkassen Dir die versicherten Leistungen aus der Grundversicherung vollständig. Wenn Du ins Spital müssen, zahlen Sie zusätzlich noch 15 Franken pro Tag. Davon ausgenommen sind Erwachsene unter 25 Jahren und Frauen bei Mutterschaft.

10. Müssen für einen Wechsel der Zusatzversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden?

Ja, bei Zusatzversicherungen bist Du verpflichtet, die Gesundheitsfragen zu beantworten. Häufig müssen die Erkrankungen und ärztlichen Behandlungen der letzten fünf Jahre deklariert werden. Es empfiehlt sich, die Gesundheitsdeklaration wahrheitsgetreu auszufüllen, da die Krankenkasse berechtigt ist, auch im Nachhinein Sanktionen einzuleiten. Das Spektrum der Massnahmen reicht sich von einem Ausschluss der Versicherungsleistung für eine bestimmte Krankheit bis zu einer Kündigung.

11. Benötige ich eine Zusatzversicherung?

Mit einer Zusatzversicherung kannst Du Leistungen, welche die Grundversicherung nicht oder nur teilweise bezahlt, versichern lassen.

12. Ich bekomme in kürze ein Baby soll ich mein Baby bereits vor der Geburt anmelden?

Der Sinn einer vorgeburtlichen Anmeldung liegt darin, dass man das Neugeborene von der ersten Stunde mit Zusatzversicherungen optimal versichern kann – unkompliziert und ohne Risikoprüfung. Durch eine vorgeburtliche Anmeldung haben auch Kinder, die mit einem Leiden zur Welt kommen, einen umfassenden Versicherungsschutz. Wenn hingegen die Anmeldung erst nach der Geburt erfolgt, muss für Zusatzversicherungen erst eine Risikoprüfung vorgenommen werden. Bei einem bestehenden Leiden riskieren Sie, dass Ihr Baby nicht mehr in die Zusatzversicherung aufgenommen werden kann. Um auf der sicheren Seite zu sein, solttest Du die gewünschten Versicherungen für Dein Baby deshalb unbedingt noch vor der Geburt abschliessen.

13. Ich bin neu in der Schweiz muss ich eine bestimmte Anmeldefrist beachten?

Ja, nach der Einreise in die Schweiz musst du Dich innerhalb von 3 Monaten bei einer Krankenkasse Deiner Wahl für die obligatorische Grundversicherung anmelden. Die Anmeldefrist beginnt am Tag Deiner Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle, das heisst, per Ausstelldatum Deines Wohnsitzbescheinigung oder Deines Ausländerausweises, z.B. L, B oder C.

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